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Gute Nachricht für alle Tierheilpraktiker/innen: Haustiere dürfen wieder mit homöopathischen Mitteln behandelt werden

Seit einem knappen Jahr durften laut neu verfasstem Tierarzneimittelgesetz Hunde, Katzen und andere Haustiere nicht mehr mit homöopathischen Heilmitteln behandelt werden, die für Menschen vorgesehen waren. Es galt der sogenannte Tierarztvorbehalt – Tierheilpraktiker/innen standen daher vor dem beruflichen Aus. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun nach Prüfung einer Klage die neue Vorschrift für teilweise verfassungswidrig. Geklagt hatten 4 Tierheilpraktikerinnen, deren Therapieansatz der klassischen Homöopathie keine speziellen Mittel für Tiere vorsieht. Die Karlsruher Richter/innen teilten nun mit, dass der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Berufs- und Handlungsfreiheit nicht verhältnismäßig und daher verfassungswidrig sei. Die neue Regelung seit Januar galt ausdrücklich auch für Tierhalter – doch auch dieser Part wurde von dem Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

© NATUR & HEILEN November 2022

 

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