Europaweites Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung
Neu, voll funktionsfähig und dennoch verbrannt oder entsorgt im Müll? Das war bisher das traurige Schicksal vieler unverkaufter oder zurückgeschickter Hosen, Jacken, Schuhe und Co. Denn: Das Vernichten nicht verkaufter Ware war für europäische Bekleidungshersteller oft deutlich kostengünstiger als der erneute Verkauf oder aufwendige Recyclingverfahren. Allein in Deutschland landeten jedes Jahr knapp 20 Millionen zurückgesandter Produkte in der Tonne.
Doch das soll sich laut Ökodesign-Verordnung der EU-Kommission ändern. Bereits seit Juli 2026 dürfen große Modehersteller ihre unverkauften Verbraucherprodukte nicht mehr ohne Weiteres entsorgen. Lediglich aus Hygienegründen oder bei beschädigter Bekleidung sind noch Ausnahmen erlaubt. Doch auch in diesen Fällen müssen die Gründe für die Vernichtung den Behörden gegenüber offengelegt werden.
Ziel der EU-Kommission ist es, die ausufernde Ressourcenverschwendung, vermeidbare Abfälle sowie die mit der Entsorgung verbundenen Umweltbelastungen in der Bekleidungsindustrie zu reduzieren. Für Hersteller mittlerer Größe gilt das Vernichtungsverbot allerdings erst ab 2030, Kleinunternehmen sind ausgenommen.
© Natur & Heilen, Oktober 2026
