#25690
AvatarIngba
Teilnehmer

Die Krankheitskosten kannst du als außergewöhnliche Blastung von der Steuer absetzen. Dazu zählen sämtliche Arzt-,Heilpraktikerrechnungen und die per Privatrezept verordneten Nahrungsergänzungen und Medikamente. Auch die jeweiligen Fahrtkosten sind pro gefahrenen km mit € 0,30 abzusetzen.( also Hin-und Rückfahrt)
Die gesamten Belastungen werden um den jeweiligen Eigenanteil gekürzt. Dieser ermittelt sich aus den gesamten Einkünften und den Familienverhältnissen.(Rechnet Steuerprogramm automatisch)
Ich hoffe, ich konnt helfen und schenkt bitte unserem Staat nichts.