- Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahre, 4 Monaten von
Annelein.
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- 11. September 2019 um 0:00 #19987
Arktikus
TeilnehmerSowas ist natürlich immer blöd für diejenigen, die dann nochmal extra was ausgeben müssen. Doch soweit ich weiß kann man es leider nicht absetzen außer es wäre eine unzumutbare Belastung und würde das Existenzminimum beeinträchtigen. So ein ähnlicher Fall war auch schon vor Gericht. Hier mal ein Auszug:
Entscheidung vor dem Finanzgericht
Ein solcher Fall lag der Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 13.09.2018, Az.: 15 K 1347/16 zugrunde.Aufwendung für Diätverpflegung ohne Abzug einer zumutbaren Belastung?
Die Kläger waren der Auffassung, dass bei der infolge der Zöliakie entstandenen Arzt- und Diätverpflegungskosten ein Abzug nach § 33 EStG erfolgen müsse und zwar ohne Berücksichtigung einer zumutbaren Eigenbelastung. Das Gericht akzeptierte zwar die geltend gemachten Kosten als außergewöhnliche Belastungen, sah jedoch in dem Umstand, dass diese die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten und sich damit letztlich steuerlich nicht auswirkten keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht, da jedenfalls das Existenzminimum nicht beeinträchtigt wurde.Des Weiteren liege auch kein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vor. Auch der Umstand, dass das Risiko durch Zusatzversicherungen minimiert werden könne, spreche für die Berücksichtigung einer zumutbaren Eigenbelastung. Letztlich blieben die Kläger also auf allen ihren Kosten sitzen, die durch die Gluten-Unverträglichkeit entstanden waren.
Quelle: [url]http://www.aktuell-verein.de/gluten-laktose-co-sind-mehrkosten-fuer-nahrungsmittel-absetzbar/[/url]
Bis jetzt ist in diesem Fall noch nicht viel passiert. Du kannst dir den Artikel mal durchlesen, da stehen noch ein paar mehr Infos drin.
11. September 2019 um 0:00 #18364IchWilma
TeilnehmerGuten Morgen ihr Lieben,
hat einer von euch Mehrkosten, wenn er alternative Nahrungsmittel kaufen muss? Ich habe eine Laktoseintoleranz und auch eine Glutenunverträglichkeit und muss immer auf andere Produkte ausweichen. Einige davon sind schon teuerer als die normalen Produkte. Es ist jetzt zwar keine so große Belastung, aber mich würde trotzdem interessieren, ob man Teile davon von der Steuer absetzen könnte. Weiß jemand was darüber?
Lg
24. September 2019 um 0:00 #19998IchWilma
TeilnehmerVielen Dank Artikus, das hilft mir schon weiter 🙂
25. September 2019 um 0:00 #20000Rudisa
TeilnehmerUnd was war am Ende ?
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