Medikamente im Straßenverkehr
Der Arzt hat mir starke Schmerzmittel verschrieben. Muss ich beim Autofahren deswegen besondere Vorsicht walten lassen?
Hans G., E-Mail
Antwort: Verkehrsforscher führen etwa 10 % aller Verkehrsunfälle auf den Einfluss von Medikamenten zurück. Dies betrifft vorwiegend Beruhigungsmittel, die die Fahrtüchtigkeit massiv beeinflussen. Nach der Einnahme von Schlafmitteln sollte man mindestens 8 Stunden warten, bevor man sich wieder ans Steuer setzt.
Auch Antiallergika, Schmerzmittel, Narkose-/Betäubungsmittel, Antidepressiva, Psychopharmaka, Erkältungsmittel, Augentropfen, Blutdrucksenker sowie Mittel geben Diabetes, Migräne oder Krampfanfälle können die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, dies gilt auch für manche rezeptfreien Arzneimittel. Hinzu kommt, dass viele Medikamente Alkohol enthalten – bis hin zum zweistelligen Prozentbereich.
Starke Schmerzmittel können zudem akute Ausfallerscheinungen oder das Gefühl von Unwohlsein bzw. Benommenheit verursachen. Beim Konsum von Alkohol sollte man beachten, dass er die Wirkung von Arzneimitteln verstärken oder den Abbau von Medikamenten hemmen kann.
Ganz allgemein ist jeder selbst für seine Fahrsicherheit verantwortlich. Bislang wurde kein Gesetz verabschiedet, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach der Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt. Wer jedoch unter der bestehenden Medikation Müdigkeit, Unwohlsein, Benommenheit oder gar Fahrunsicherheit bemerkt, sollte umgehend auf die aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr verzichten.
Werden nach einem Unfall etwa Beruhigungsmittel im Blut nachgewiesen, kann die Kaskoversicherung von der Kostenerstattung befreit sein, und man riskiert den Führerschein.
Dr. Andrea Flemmer
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