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Wissenswertes

FFP2-Masken wiederverwenden

Das Tragen von FFP2-Masken unterliegt bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz, welches eine maximale Tragezeit von 75 Minuten mit anschließender Erholungszeit von 30 Minuten angibt, um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Nach einer Schicht von 8 Stunden oder bei Durchfeuchtung sollten die Masken entsorgt werden. Das RKI empfiehlt, FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach zu verwenden. Abgesehen von den enormen Mengen an Müll, die durch den täglichen Wechsel produziert werden, stellt dies für viele Menschen eine große finanzielle Belastung dar. Nun haben Wissenschaftler der Fachhochschule ­Münster eine Methode zum Auf­bereiten der Masken für den Privatgebrauch genauer unter die Lupe genommen. Ihre Empfehlungen: Eine Trocknungszeit von 7 Tagen bei Raumluft reduziert die Virenbelastung um 95 %. Die Alternative hierzu wäre eine Trocknung auf einem sauberen Gitter im vorgeheizten Ofen für 1 Stunde bei 80 °C (Ober- und Unterhitze) nach einem Tag Vortrocknen an der Luft. Dies funktioniert jedoch nicht mit formstabilen Masken. Nach dem fünften Mal Tragen sollten die Masken spätestens entsorgt werden, da die Poren im Laufe der Zeit verstopfen.

© NATUR & HEILEN, Juni 2021

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