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Kaum Sparpotenzial durch Streichung der Homöopathie

Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fehlen Milliardenbe­träge, und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Doch die jüngst von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Streichung der Homöopathie als Satzungsleistung der GKV (Stand Ende Januar 2024) dürfte an dieser Situation kaum etwas ändern und stößt entsprechend auf Widerstand – nicht nur bei homöopathisch tätigen Ärzten und Heilpraktikern, sondern auch bei Apothekerverbänden.

Die Kosten für homöopathische Behandlungen als Kassenleistung seien im wahrsten Wortsinn homöopathisch, so Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein gegenüber der Rheinischen Post. Die Streichung ihrer Erstattung allerdings könne dazu führen, dass a­lternativmedizinische Therapien künftig mit anderen, erstattungsfähigen Arzneimitteln umgesetzt würden, die deutlich teurer seien. Dies könne letztlich sogar Kostensteigerungen für die Krankenkassen bedeuten.

Tatsächlich gehen Schätzungen davon aus, dass durch die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung gerade einmal 50 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden könnten – ein Bruchteil im Vergleich zu den knapp 300 Milliarden Euro Gesamtausgaben im Jahr 2023. Kritiker bezeichnen Lauterbachs Vorstoß daher auch als Nebelkerze, die vielmehr davon ablenken solle, dass die eigentlich notwendige Finanzierungsreform der Krankenkassen immer weiter aufgeschoben werde.

© Natur & Heilen, April 2024

 

 

 

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