Organspende: neuer Anlauf für Widerspruchslösung
Bedeutet sie eine Verletzung der Selbstbestimmung des Einzelnen oder ist sie der einzig gangbare Weg, um die Anzahl an Organspenden in Deutschland zu erhöhen? Die sogenannte Widerspruchslösung ist hochemotional und löst regelmäßig Diskussionen aus.
Jetzt plant Nordrhein-Westfalen einen neuen Vorstoß, um die umstrittene Organspende-Regelung doch noch durchzusetzen. Zuletzt war ein entsprechender Vorschlag 2020 im Deutschen Bundestag gescheitert. Konkret bedeutet die Widerspruchslösung, dass ein Mensch noch zu Lebzeiten aktiv der Entnahme seiner Organe widersprechen muss. Tut er dies nicht, gilt er nach seinem (Hirn-)Tod automatisch als Spender.
Angesichts der seit Jahren niedrigen Spenderzahlen in Deutschland erhoffen sich Befürworter der Widerspruchslösung durch eine Änderung des Organspende-Rechts eine verbesserte Situation für die rund 8.500 Patienten, die derzeit hierzulande auf ein lebensnotwendiges Spenderorgan warten. Kritiker hingegen äußern ethische Bedenken und befürchten einen staatlichen Zugriff auf den menschlichen Körper.
Im europäischen Transplantationsverbund ist Deutschland derzeit das einzige Land, in dem noch die sogenannte Zustimmungslösung gilt. Diese besagt: Nur wer zu Lebzeiten aktiv einer Organspende zugestimmt hat und einen entsprechenden Ausweis bei sich trägt, gilt nach seinem Versterben automatisch als Spender.
© Natur & Heilen, Februar 2024