Masern-Impfpflicht in Deutschland
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 17. Juli 2019 und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag am 14. November 2019 wird sie zur Pflicht – die Impfung gegen Masern. Das Gesetz wird zum 1. März 2020 in Kraft treten. Dies hat eine intensive, polarisierende Debatte in Gang gesetzt, sowohl unter Politikern und Ärzten als auch in der Bevölkerung. Denn der Beschluss ist nicht nur ein massiver Eingriff in unser Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2) und das Elterngrundrecht (Art. 6), die in unserem Grundgesetz verankert sind. Auch stellen sich eine Reihe von Fragen: Wie groß ist die Bedrohung durch Masern tatsächlich? Ist die Impfung ein Garant für eine Nichterkrankung? Kann eine Impfpflicht überhaupt juristischen und ethischen Anforderungen standhalten?
Kaum eine Infektionskrankheit ist mit so vielen negativen Emotionen behaftet wie die Masern-Erkrankung. Kein Wunder, sorgten Pressemeldungen über Masern-Epidemien und -Todesfälle in den letzten Jahren für Beunruhigung und Angst in der Bevölkerung. Doch schaut man zurück, galten die Masern lange Zeit als eine normale Kinderkrankheit, die ein Großteil der heute über 50-Jährigen unbeschadet überstanden hat. Erst mit der Einführung der[…]