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Kurz notiert

Sonnenschutzmittel im Verdacht, verbotene Weichmacher zu enthalten

Das Umweltbundesamt hat in Urinproben hohe Werte schädlicher Weichmacher gefunden, die seit Jahren in der EU stark reglementiert und seit 2023 sogar verboten sind. Trotzdem hat sich die Konzentration der gefährlichen Substanzen in den Proben einiger Kinder in den letzten 3 Jahren verzehnfacht. Die Werte sind so hoch, „dass eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist“, erläutert die Toxikologin des Umweltbundesamtes, Marike Kolossa-Gehring.

Das Abbauprodukt des Weichmachers, ein Metabolit, ist nach Ergebnissen von Tierversuchen ein fortpflanzungsschädigender Stoff. Er steht seit 2013 in der Europäischen Union auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe, kann auch für Erwachsene schädlich sein und das Risiko von Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit erhöhen.

Zudem addiert sich die schädliche Wirkung dieses Metabolits mit jener von anderen Weichmachern. Auf der Suche nach der Quelle stieß die Behörde auf einen Zusammenhang mit Sonnencremes. Auch viele Cremes, darunter sogar Nachtcremes, enthalten Sonnenschutzmittel. „Man sollte nun aber auf gar keinen Fall auf Sonnenschutzmittel verzichten“, warnte die Toxikologin, da die Krebsgefahr durch Sonnenstrahlen zu hoch sei. Weitere Studien stehen aus.

© NATUR & HEILEN, Mai 2024

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