#20253

Erläuterungen zu Ausführungen von Angenehma, wie folgt :
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1.juristisch besteht ein Vertragsverhältnis zwischen
Verbraucher/Bezieher von Wasser u.dem Exclusivliefe-
ranten.Verbraucher haben schlichtweg KEINERLEI Chance
bei Unzufriedenheit, quasi Wasseranbieter zu wechseln.

2.Verbraucher haben fundamentales Recht Qualität des
gelieferten Wassers auf Unbedenklichkeit zu prüfen.

3.Offizielle Wasseranalysen enthalten “keinerlei”
Messungen der massiv gesundheitlichen Stoffe! Dies hat
seit Jahrzehnten allerdings”System”

4.Dieses ignorante Verhalten an sich ist bereits grob
vertragswidrig. Wir Vebraucher konsumieren das wich-
tigste Lebensmittel das Wasser zwangsweise ohne zu
wissen was das Wasser tatsächlich enthält !

Also summa summarum bleibt NUR eine Chance das Recht auf
aktuelle Wasseranalysen in Anspruch zu nehmen, aber auch “kompromisslos” Messungen der Schadstoffe wie Hormone,Antibiotikarückstände, radioaktive Stoffe, Kontrastmittel, Pflanzenschutzmittel, Nitrate einzuforder !!