Hallo Arktikus,
ich finde es immer toll, wenn ich so etwas lese oder höre. Ich stelle mir dann gleich vor, derjenige hätte ein Haus geerbt und wird in Zukunft ein ganz wunderbares Leben im Süden führen.
Bezüglich deiner Frage ist es tatsächlich so, dass sich das deutsche und italienische Erbrecht sehr unterscheiden und das europäische auch nicht wirklich greift. Da die Tante ausgewandert ist, kann es sogar sein, dass eine deutsche Testamentseröffnung möglich ist, wenn alle Begünstigten aus Deutschland sind.
Das Praktikum in der Anwaltskanzlei hat sich gelohnt. Wenn du da aber noch mehr Informationen haben möchtest, kannst du dich an diese [url=http://www.radrwieland.de/eu-erbrechtsverordnung/ ]Anwaltskanzlei in München[/url] wenden. Wir haben Klienten mit der Rechtsberatung, wenn es um Italien ging, immer dahin verwiesen!
Ich hoffe dein Freund hat viel Freude mit dem Erbe und wenig Ärger. Liebe Grüße