Ganzheitlich Heilen

Vasculäre Demenz

Meine Mutter leidet an rasch fortschreitender vasculärer Demenz. Gibt es Möglichkeiten, diesen Prozeß zu verlangsamen?
 

Antwort
Etwa ein bis drei Prozent aller Menschen leidet weltweit unter vaskulärer Demenz. Sie wird ausgelöst durch Erkrankungen der Blutgefäße oder kleine Schlaganfälle im Gehirn. Die Folgen sind Einbußen in der Gedächtnisleistung und Verhaltensänderungen, bis hin zu Problemen, den Alltag zu meistern, wie z. B. das Baden, Anziehen, Kochen etc.

Die Demenz bei Ihrer Mutter begann Ihren Schilderungen zufolge ungewöhnlich früh. Uns ist leider keine alternative Therapie bekannt, die anläßlich Ihrer Besuche etwa alle 6 Wochen angewendet werden könnte, der rasche Verlauf ist aus der Ferne also relativ schwer zu beeinflussen. Erfolgversprechend ist unseres Erachtens nur die regelmäßige Therapie durch einen Naturmediziner vor Ort.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit für Sie, einen solchen Mediziner zu finden, der auch bereit ist, Ihre Mutter ständig im Pflegeheim zu betreuen. Er wird sich dann einen Eindruck verschaffen und individuell geeignete Heilmittel verordnen. Insbesondere durchblutungsfördernde pflanzliche Mittel und/oder Homöopathie. Wir können aus der Ferne ohne genaue Anamnese naturgemäß keine konkrete Therapie vorschlagen.

Im Prinzip ist es übrigens unerheblich, ob sich das Pflegeheim mit alternativen Therapien anfreunden kann oder nicht. Wenn diese fachlich vom behandelnden Arzt verordnet werden, sind sie auch korrekt im Pflegeheim vom Pflegepersonal anzuwenden. Notfalls könnte das juristisch erzwungen werden, sinnvoller wäre dann aber sicher der Wechsel in ein anderes Pflegeheim, in dem keine derartigen Probleme bestehen.

Wahrscheinlich besteht für Ihre Mutter eine Betreuungs-Pflegschaft (früher Entmündigung genannt), da sie wohl nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstverantwortlich zu erledigen. Das bedeutet, daß die mit der Pflegschaft betraute Person auch bestimmt, welche Therapie angewendet werden soll. Wenn Sie selbst die Pflegschaft für Ihre Mutter besitzen, haben Sie gegenüber dem Pflegeheim das Recht, die Behandlung zu bestimmen.
Problematisch kann es werden, wenn Sie nicht mit der Betreuung Ihrer Mutter betraut sind; dann müßte die zur Pflegschaft bestimmte Person über die Behandlung entscheiden. Es kann im Konfliktfall sinnvoll sein, hierzu juristischen Rat einzuholen.

© 2002 NATUR & HEILEN, Beratungsservice

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