„Eine Revolution“ nennt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine vorgesehene Krankenhausreform, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Geändert werden soll in erster Linie die Abrechnung von medizinischen Leistungen, die bisher nach dem Fallpauschalen-Prinzip durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung eine Pauschale in festgelegter Höhe erhalten.
Die Krux dabei: Um wirtschaftlich über die Runden zu kommen, brauchen Krankenhäuser mit diesem Vergütungssystem viele Patienten, was oft ein Problem für kleinere Kliniken aufgrund von nicht genügenden Fällen darstellt. Um sich von diesem ökonomischen Druck zu befreien, sollen künftig 60 % der Kosten von Kliniken über das Vorhalten von Leistungsangeboten gedeckt werden. Trotzdem wird diese Maßnahme nicht verhindern, dass[…]