Gentechnik im Bioladen?
Antwort
Bei Bio-Produkten ist der Einsatz der Gentechnik zwar gesetzlich verboten, eine Garantie auf absolute „Gentechnik-Freiheit“ ist das aber leider nicht.
Weder die Richtlinien der Öko-Verbände, noch die Ökolandbau-Verordnung der EU erlauben gentechnisch veränderte Pflanzen oder Mikroorganismen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen:
Geringfügige GVO-Beimischungen werden auch bei Bio-Produkten toleriert. Bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung wurden immer wieder GVO-Spuren nachgewiesen.
- Der Schwellenwert für zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen liegt für Bio- und konventionelle Produkte einheitlich bei 0,9 Prozent. GVO-Anteile unterhalb dieses Schwellenwerts sind auch bei Bio-Produkten von der Kennzeichnungspflicht befreit – allerdings nur dann, wenn der betreffende Hersteller nachweisen kann, dass es sich dabei um zufällige GVO-Einträge handelt.
- Zusatzstoffe, Enzyme, aber auch Futtermittelzutaten oder Tierarzneimittel, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, sind grundsätzlich verboten. Ausnahme: Sie sind nach den Bestimmungen der EU-Ökoverordnung zugelassen und es sind keine „gentechnikfreien“ Alternativen erhältlich.
Würde für Bio-Produkte ein eigener Schwellenwert für GVO-Beimischungen eingeführt, der unterhalb der für alle Lebensmittel geltenden 0,9 Prozent liegt, müssten bei gleichen GVO-Anteilen Bioprodukte gekennzeichnet werden, konventionelle dagegen nicht. Die deutschen Öko-Verbände lehnen daher einen speziellen GVO-Schwellenwert für Bio-Produkte ab.
Quelle: https://www.transgen.de/recht/908.bio-gentechnik-nicht-erlaubt.html
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